Willkommen auf mettenhof.de
Der Internetauftritt für Mettenhof, dem grünen Kieler Stadtteil.
Der Internetauftritt für Mettenhof, dem grünen Kieler Stadtteil.
Die Landeshauptstadt Kiel und die Bundeswehr haben ihre Gespräche zur künftigen Nutzung der ehemaligen Fläche des Marinefliegergeschwaders 5 in Holtenau Ost sowie im Bereich der Wik abgeschlossen. Die Ergebnisse des seit Oktober 2025 geführten Standortdialogs sind in einem gemeinsamen Letter of Intent (LoI) festgehalten, der die Grundlage für die weitere Entwicklung bildet.
Hintergrund der Vereinbarung sind veränderte sicherheitspolitische Rahmenbedingungen. Der Bund verfolgt das Ziel, die Fähigkeiten der Bundeswehr zu stärken und die Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung zu erfüllen. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Flächen und Infrastruktur, auch für den Ausbau der Marine in Kiel.
Ein zentrales Ergebnis des Standortdialogs ist die Verständigung darauf, dass Teile des ehemaligen MFG-5-Areals in Holtenau Ost künftig wieder militärisch genutzt werden sollen. Gleichzeitig sollen städtebauliche Entwicklungen in Kiel weiterhin ermöglicht werden.
Der LoI dokumentiert ein gemeinsames Verständnis zwischen Stadt und Bund, die unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen. Während die Bundeswehr Flächen für den Ausbau ihrer Infrastruktur benötigt, verfolgt die Landeshauptstadt weiterhin das Ziel, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und die Stadtentwicklung voranzutreiben.
Um diese Bedarfe miteinander zu verbinden, wurden verschiedene Lösungsansätze vereinbart. Dazu zählen von Seiten des Bundes unter anderem die Bereitstellung von Ersatzflächen für Wohnungsbau und öffentlichen Freiraum, die Unterstützung bei Infrastrukturprojekten sowie die Prüfung materieller und struktureller Ausgleichsmaßnahmen. Auch die Belange Dritter sowie Umwelt- und Denkmalschutzaspekte sollen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Die Vereinbarung basiert auf klar definierten Leitlinien. Dazu gehören die Stärkung der gesamtstaatlichen Sicherheitsinteressen, die Wahrung städtischer Entwicklungsziele sowie eine transparente und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Stadt und Bund setzen bewusst auf pragmatische Lösungen und ein zügiges Vorgehen mit klaren Zuständigkeiten.
Der LoI selbst ist rechtlich nicht bindend, formuliert jedoch die gemeinsame Absicht aller Beteiligten, die vereinbarten Lösungsansätze weiter auszuarbeiten und umzusetzen. In weiteren Arbeitsgruppen sollen nun Flächenzuschnitte, Zeitplanung und Kompensationen detailliert abgestimmt werden.
Oberbürgermeister Ulf Kämpfer erklärt: „Kiel und die Marine sind eng miteinander verbunden. Die veränderte sicherheitspolitische Lage erfordert den Aufwuchs der Bundeswehr. Die Stadt erkennt an, dass die Marine dafür Flächen an der Kieler Förde benötigt – auch wenn der Verkauf erheblicher Teile von Holtenau Ost und bislang öffentlicher Flächen in der Wik nicht leichtfällt.
Wichtig ist: Wir konnten in den Verhandlungen zentrale Interessen der Stadt sichern. Das südliche Drittel von Holtenau Ost bleibt in städtischem Eigentum und bietet Raum für rund 700 Wohnungen, Wasserzugang und Grünflächen – insgesamt eröffnen sich zusammen mit den vom Bund bereitgestellten Alternativflächen Perspektiven für 2.275 Wohnungen – mehr als ursprünglich in Holtenau Ost vorgesehen.
Für entfallende Gewerbeflächen wurden sehr gute Ersatzstandorte unter anderem im Kieler Süden gefunden; auch für das interkommunale Gewerbegebiet mit Heikendorf stehen dank einer Vereinbarung mit dem Land die Zeichen auf Grün. Zudem sichern wir dauerhaft eine Durchwegung von Holtenau nach Friedrichsort für ÖPNV, Fuß- und Radverkehr.
Für die betroffenen Nutzer*innen streben wir gemeinsam mit der Bundeswehr einvernehmliche Lösungen und angemessene Übergangsfristen an. Auch für die materielle Kompensation der Stadt muss in den kommenden Monaten noch eine Einigung erzielt werden. Froh bin ich darüber, dass die Stadt in einem weiteren Letter of Intent mit dem Land wichtige Vereinbarungen mit der Landesregierung erreichen konnte, die die weitere Entwicklung von Wohnraum und Gewerbeflächen in Kiel positiv unterstützen.
Mein Dank gilt allen Beteiligten – jetzt liegt es an uns, die vereinbarten Schritte gemeinsam zu konkretisieren und umzusetzen."
Der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Jan Christian Kaack, ergänzt: „Der Ausbau der Marine dient der Sicherheit unseres Landes und unserer Partner. Er ist kein Selbstzweck, sondern eine notwendige Antwort auf die veränderte Bedrohungslage. Wir investieren in unsere Verteidigungsfähigkeit, um Frieden zu sichern. Dafür müssen wir jetzt die richtigen strukturellen Entscheidungen treffen. Gerade der Standort Kiel-Holtenau ist ein zentraler Baustein dafür und ich bin froh, dass mit der Stadt Kiel eine für alle Seiten annehmbare Absichtserklärung bezüglich des MFG-5-Geländes" getroffen werden konnte."
Weitere Informationen zum Thema, eine ausführliche FAQ-Sammlung sowie ergänzendes Kartenmaterial gibt es online unter www.kiel.de/standortdialog.
Zudem wird die Bundeswehr eine zentrale Ansprechstelle beim Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel (BAIUDBw KompZ BauMgmt Kiel) einrichten, die unter
Hintergrund und Ausgangslage
Die Landeshauptstadt Kiel hatte für das ehemalige MFG-5-Areal in Holtenau Ost die Entwicklung eines neuen Stadtteils mit Wohnraum, Gewerbe, sozialer Infrastruktur und öffentlichen Freiräumen vorgesehen. Diese Planungen können aufgrund des gestiegenen Bedarfs der Bundeswehr in dieser Form nicht weiterverfolgt werden.
Die Bundeswehr benötigt zusätzliche Flächen, um ihre Fähigkeiten im Zuge veränderter sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen auszubauen. Insbesondere für die Marine ergeben sich neue Anforderungen an Infrastruktur, Logistik und Stationierung, die sowohl Holtenau Ost als auch den Bereich Kiel-Wik betreffen.
Vor diesem Hintergrund verfolgen Stadt und Bund das gemeinsame Ziel, die militärischen Anforderungen mit den städtischen Entwicklungszielen bestmöglich in Einklang zu bringen. Die Landeshauptstadt Kiel erwartet hierfür insbesondere einen angemessenen Ausgleich für entfallende Entwicklungsflächen und bereits getätigte Planungsleistungen, während der Bund seine Bereitschaft signalisiert, entsprechende Kompensationen zu prüfen und umzusetzen.
Lösungsansätze für eine gemeinsame Entwicklung
Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist eine umfassende Ausgleichsregelung zwischen Stadt und Bund. Diese basiert insbesondere auf der Übertragung der für militärische Zwecke benötigten Flächen an den Bund sowie der Bereitstellung geeigneter Ersatzflächen für die Stadt. Ziel ist es, tragfähige und einvernehmliche Lösungen zu entwickeln und auf Maßnahmen wie Enteignungen nach dem Landbeschaffungsgesetz zu verzichten.
Zur Unterstützung der städtischen Entwicklungsziele, insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus, sollen bundeseigene Liegenschaften im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend sind Wohnungsbauaktivitäten des Bundes vorgesehen, die zur Entlastung des Kieler Wohnungsmarktes beitragen sollen. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit sich der Bund an Infrastrukturmaßnahmen beteiligen kann, sofern diese auch militärischen Zwecken dienen.
Die Umsetzung der Lösungsansätze erfolgt in enger Abstimmung zwischen allen Beteiligten und unter Berücksichtigung der Belange weiterer betroffener Akteur*innen.
Konkrete Schritte zur Umsetzung
Für die Umsetzung der vereinbarten Ziele sind eine Reihe konkreter Schritte erforderlich. Dazu zählt zunächst die genaue Abgrenzung der betroffenen Flächen sowie die Abstimmung mit betroffenen Dritten. Parallel dazu werden Fragen der materiellen und strukturellen Kompensation, der Wertermittlung, des Grunderwerbs und möglicher Altlasten geklärt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der planungsrechtlichen Sicherung der Vorhaben sowie der Abstimmung von Infrastrukturmaßnahmen. Dabei geht es unter anderem um Verkehrsanbindungen, Leitungsinfrastruktur und Erschließungsfragen.
Zudem werden Aspekte wie Immissionsschutz, Hochwasserschutz und Energieversorgung frühzeitig in die Planungen einbezogen, um Nutzungskonflikte möglichst zu vermeiden. Die Vereinbarkeit von militärischer Nutzung und angrenzender Wohnbebauung spielt hierbei eine besondere Rolle.
Viele Detailfragen werden in weiteren Arbeitsgruppen konkretisiert, die sich mit einzelnen Themenfeldern befassen und schrittweise Lösungen erarbeiten.
Gemeinsame Absichtserklärungen
Im Letter of Intent bekräftigen die Beteiligten ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung der vereinbarten Lösungsansätze. Die Landeshauptstadt Kiel erklärt, die für militärische Zwecke benötigten Flächen an den Bund zu veräußern. Die Beschlussfassung in der Kieler Ratsversammlung ist für Juni dieses Jahres vorgesehen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übernimmt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und sagt zu, entsprechende Flächen zu erwerben sowie geeignete Kompensationsflächen für die Stadt bereitzustellen. Darüber hinaus soll durch eigene Wohnungsbauprojekte ein Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes geleistet werden. Für den Fall, dass Flächen künftig nicht mehr benötigt werden, wird der Stadt ein Rückkaufsrecht eingeräumt.
Die Bundeswehr sichert zu, bei ihren Planungen die städtischen Entwicklungsziele zu berücksichtigen und Ausgleichsmaßnahmen zu unterstützen. Zudem wird eine Mitwirkung bei geeigneten Infrastrukturprojekten in Aussicht gestellt.
Stadt und Land unterzeichnen ebenfalls Letter of Intent
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt sowohl die verteidigungspolitischen Belange des Bundes als auch die städtebaulichen Ziele der Landeshauptstadt Kiel. Vor diesem Hintergrund wurde vereinbart, die Städtebauförderung für das Projekt Holtenau Ost auf der verbleibenden Fläche fortzuführen und sich beim Bund für eine Verlängerung der Förderlaufzeit einzusetzen. Gleichzeitig soll die wirtschaftliche Entwicklung durch die weitere Förderung des Gewerbegebiets StrandOrt gestärkt werden.
Zum Ausgleich wegfallender Gewerbeflächen wird zudem die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets auf dem Gebiet der Gemeinde Heikendorf geprüft und vorangetrieben. Das Land stellt hierfür bei Vorliegen entsprechender planerischer Grundlagen eine zügige Anpassung der regionalplanerischen Rahmenbedingungen in Aussicht.
Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Land und Stadt bekräftigen ihr gemeinsames Ziel, die Wohnraumversorgung in Kiel nachhaltig zu stärken. Durch eine enge fachliche Begleitung, frühzeitige Abstimmung und kontinuierlichen Austausch sollen Planungs- und Umsetzungsprozesse beschleunigt sowie eine hohe Qualität und langfristige Bezahlbarkeit des Wohnraums sichergestellt werden.
Dazu erklärt Innenstaatssekretär Dr. Frederik Hogrefe: „Wir begrüßen die Einigung zwischen Bund und Stadt zur weiteren Nutzung der Flächen. Die weltpolitischen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren gravierend geändert. Die verteidigungspolitischen Notwendigkeiten sind unumgänglich. Umso mehr freut es mich, dass Kiel und der Bund ihre Entwicklungsziele in Einklang bringen konnten. Dabei ist es aus Sicht des Innenministeriums von entscheidender Bedeutung, dass weiterhin an den Zielen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie Wirtschaft und Gewerbe zu stärken, festgehalten wird. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eine der entscheidenden Fragen unserer Zeit. Deshalb werden wir uns unter anderem dafür einsetzen, dass in diesem Zusammenhang die Mittel der Städtebauförderung weiter genutzt werden können. Wir werden als Innenministerium den gesamten Prozess weiter konstruktiv begleiten."
Zu diesen Punkten haben sich die Landeshauptstadt und das Land ebenfalls auf einen Letter of Intent verständigt. Beide LoI wurden am Mittwoch, 15. April, von Vertreter*innen der Stadt, des Bundes und des Landes in Kiel unterzeichnet.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;
Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Arne Ivers,
Telefon (0431) 901-2513;
E-Mail
Pressemeldungen der Stadt stehen online unter www.kiel.de/presse
Die Landeshauptstadt Kiel bei Facebook / Twitter / Instagram
<