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Empfängernamen bei Überweisungen prüfen

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 EU-weite Sicherheitsmaßnahme betrifft auch Zahlungen an die Stadt

Am Donnerstag, 9. Oktober, tritt eine wichtige Änderung bei SEPA-Überweisungen in Kraft: Banken gleichen dann den Namen des Zahlungsempfängers automatisch mit der zugehörigen IBAN ab. Stimmt der Name nicht exakt mit den hinterlegten Bankdaten überein, kann die Zahlung scheitern.

Bei Überweisungen, die an die Landeshauptstadt Kiel gehen, muss als Kontoinhaber „Stadt Kiel" eingetragen werden. Eine Ausnahme gilt nur für Zahlungen an die Bußgeldstelle Verkehrsordnungswidrigkeiten – in diesem Fall ist „Bußgeldstelle Kiel" als Empfängername einzutragen.

Wer den Namen falsch oder nur leicht verändert eingibt, riskiert, dass die Bank die Überweisung nicht ausführt. Gespeicherte Bankvorlagen sollten daher geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei Zahlungen, die per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden, ändert sich hingegen nichts.

Hintergrund dieser Änderung ist eine EU-weite Sicherheitsmaßnahme, die Fehlüberweisungen verhindern und Zahlungen noch sicherer machen soll.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;
Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Nickels Erichsen,
Telefon (0431) 901-2445;
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