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Der Internetauftritt für Mettenhof, dem grünen Kieler Stadtteil.
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Auch für künftige Berufsschüler*innen gehen die Sommerferien jetzt zu Ende. Unmittelbar nach den Ferien müssen sich die berufsschulpflichtigen Jugendlichen in einem der Regionalen Berufsbildungszentren anmelden. Die Anmeldetermine beginnen am Montagmorgen, 2. September. Einige Berufe sind aber erst im Oktober an der Reihe.
Berufsschulpflicht besteht für alle Jugendlichen, die aus den allgemeinbildenden Schulen oder Förderzentren entlassen worden sind, bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Auszubildende gehen bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit zur Berufsschule. Die Berufsschulpflicht gilt auch für Jugendliche ohne Arbeitsvertrag, also Jugendliche, die arbeitslos sind oder ein Arbeitsverhältnis ohne Ausbildungsvertrag eingehen. Auch Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.
Auszubildende können sich beim Ausbildungsportal der IHK anmelden und dort die Eintragungsbestätigung zum Ausbildungsvertrag herunterladen. Diese muss (ausgedruckt) unverzüglich in der Schule abgegeben werden. Zur Anmeldung – gegebenenfalls zum ersten Schultag – sind das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule sowie Papier und Schreibzeug mitzubringen. Einzelheiten zu den genauen Anmeldedaten für die einzelnen Schulen und Berufe stehen in einer Bekanntmachung der Stadt unter www.kiel.de/bekanntmachungen.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;
Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Arne Gloy,Telefon (0431) 901-2406;
E-Mail
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