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Rendsburger Landstraße: Fahrräder müssen runter vom Gehweg

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In der Rendsburger Landstraße gelten zwischen der Zufahrt zur Theodor-Heuss-Grundschule und dem Ihlkatenweg neue Regelungen für Radfahrer*innen. Ihnen war es bislang gestattet, in diesem Abschnitt den Gehweg mitzubenutzen. Dabei kam es aber aufgrund des erhöhten Radfahrverkehrs und des schmalen Gehweges vor allem in Einmündungs- und Zufahrtsbereichen zu gefährlichen Konflikten und Unfällen. Dies betraf ganz besonders den Bereich, in dem die Radfahrer*innen auf der für sie linken Straßenseite den Gehweg mitnutzen durften.

Eine Überprüfung ergab, dass diese Regelung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und Richtlinien nicht mehr beibehalten werden konnte. Die Benutzung der Fahrbahn durch Fahrradfahrer*innen im direkten Sichtfeld der Kraftfahrer*innen ist objektiv betrachtet sicherer als das Radfahren auf dem Gehweg und unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten alternativlos. Daher hat das Tiefbauamt die alte Beschilderung abgebaut und neue Markierungen auf die Fahrbahn gebracht. 

Im Abschnitt der Rendsburger Landstraße zwischen Theodor-Heuss-Schule (ab der dortigen Mittelinsel) und der Achterwehrer Straße gilt nun: Die Mitnutzung des Gehwegs ist nicht mehr erlaubt, die Radfahrer*innen nutzen stattdessen den Radfahrstreifen auf der Fahrbahn.

Auch zwischen Achterwehrer Straße und Ihlkatenweg wurde die Erlaubnis zum Radeln auf dem Gehweg aufgehoben. Dort sind die Radfahrer*innen jetzt auf der Straße unterwegs. Zu ihrem Schutz wurde neben der bereits geltenden Begrenzung auf Tempo 30 vor und hinter der Einmündung zum Russeer Weg auch ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen beschildert.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

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