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Landeshauptstadt Kiel setzt Vorgaben der Landesregierung um – Allgemeinverfügung erlassen

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  Aktuelle Informationen zur Corona-Situation in Kiel

Die aktuelle COVID-19-Entwicklung erfordert neue Regelungen zum Schutz vor einer Ansteckung. Die Landeshauptstadt Kiel hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.

„Ab sofort sind weitreichende Einschränkungen unseres öffentlichen und privaten Lebens notwendig", so Oberbürgermeister Ulf Kämpfer. „Seien Sie solidarisch. Kümmern Sie sich um Menschen in Quarantäne bei der Versorgung mit Lebensmitteln. Informieren Sie Nachbarn, die vielleicht die deutsche Sprache nicht sprechen. Helfen Sie sich gegenseitig. Wir stehen vor großen Herausforderungen – aber so, wie wir schon vieles gemeinsam geschafft haben, werden wir auch diese schwierige Situation gemeinsam bewältigen."

„Innerlich müssen wir zusammenrücken, aber äußerlich müssen wir Abstand halten. Das ist die große Herausforderung dieser Corona-Krise", sagt Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken. „Kontakte einschränken und trotzdem die Menschen in Alten- und Pflegeheimen nicht vergessen, Krankenhäuser nicht betreten und gleichzeitig Patienten nicht allein lassen – vor diesen Herausforderungen stehen wir. Gefragt ist entschlossenes und besonnenes Handeln von uns allen, aber wir brauchen auch eine Portion Gelassenheit."

„Wir werden am Montag alle Kitas in Kiel öffnen und in den Kitas den Notdienst nach den Vorgaben der Ministerien in jeder Kita und in Schulen sicherstellen. Die Kindertagespflege ist von dieser Schließung nicht betroffen", sagt Bürgermeisterin Renate Treutel. „Wir öffnen für den Notdienst jede Kieler Kita, um die Kinderzahl in den Einrichtungen sehr überschaubar zu halten und größere Gruppen zu vermeiden. Die Tagespflegeeinrichtungen mit bis zu fünf Kindern bleiben geöffnet. Eltern, die den Notdienst nicht in Anspruch nehmen können, werden die Betreuungsgebühren erstattet. Weil die Schließungen Familien vor große Probleme stellen, planen viele Eltern, sich gegenseitig bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen. Mit gegenseitigem Verständnis und beeindruckender Solidarität gilt es diese außergewöhnliche Zeit so gut es geht zu meistern."

Seit Sonnabendnacht gilt eine städtische Allgemeinverfügung, mit der der Erlass der Landesregierung in Kiel umgesetzt wird.

Die Allgemeinverfügung regelt unter anderem:

Ein Zutrittsverbot zu allen öffentlichen Einrichtungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten laut Robert-Koch-Institut (RKI). Für Reiserückkehrer aus allen alpinen Skigebieten ist gleiches Verhalten dringend zu empfehlen. Risikogebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Auch in Kiel bleiben ab Montag, 16. März 2020, auf Erlass der Landesregierung die Schulen und Kitas geschlossen. Nicht betroffen von den Schließungen ist die Kindertagespflege - also Tagespflegepersonen, die Kleingruppen bis zu fünf Kindern betreuen – sowie eine Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 6 und für Kinder in Kitas, deren Eltern zur sogenannten „kritischen Infrastruktur" gehören und wo ansonsten keine andere Betreuungsmöglichkeit verfügbar ist.

Im Lauf des Sonntags werden Eltern ausführlich informiert unter www.kiel.de/coronavirus

Es gilt ein Besuchsverbot beziehungsweise restriktive Einschränkungen für Besuche in Kliniken.

Kliniken haben planbare Aufnahmen zu verschieben, um Kapazitäten für Covid-19-Patienten zu schaffen.

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt. In Kiel werden darüber hinaus private Veranstaltungen ab 100 Personen verboten.

Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Bars, Clubs, Kneipen, Diskotheken, Theater, Kino und Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder Saunen, Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Jugendzentren) sowie Spielhallen und das Prostitutionsgewerbe.

Der Zugang zu Restaurants und Gaststätten ist unter folgenden Auflagen zulässig:

  • Ein Mindestabstand zwischen Tischen von zwei Metern ist einzuhalten.
  • Die Einhaltung von Hygienevorschriften nach den Vorgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung muss ermöglicht werden.
  • Ab Montag, 16. März 2020, hat eine Registrierung aller Besucher mit Zeitpunkt, Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer zu erfolgen.

Der Zugang zu großen Einrichtungshäusern und Einkaufszentren (zum Beispiel Citti Park, Rewe Center, Sophienhof, Ikea) ist nur aufgrund eines mit der Landeshauptstadt Kiel abgestimmten Präventionskonzepts zulässig. U.a. ist der Zugang so zu beschränken, dass zwischen allen Personen untereinander ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann.

Diese Allgemeinverfügung ist unter www.kiel.de/bekanntmachungen zu finden. Sie gilt seit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung auf der Webseite – ab sofort – bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.

Informationen dazu veröffentlicht die Stadt auf ihrer Internetseite www.kiel.de/coronavirus und auf ihren Social-Media-Kanälen.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;

Pressesprecherin Kerstin Graupner

Redaktion dieser Meldung: Kerstin Graupner,

Telefon (0431) 901-1007;
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Pressemeldungen der Stadt stehen online unter www.kiel.de/presse
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