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Der Internetauftritt für Mettenhof, dem grünen Kieler Stadtteil.
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Seit 2025 gestaltet das städtische Grünflächenamt den Strand Hasselfelde in Neumühlen-Dietrichsdorf um – zum naturnahen Naherholungsort mit Badestelle für alle Menschen. Neu gebaut werden unter anderem ein Picknickplatz mit Grillmöglichkeit, ein Fitnessbereich und ein inklusiver Spielplatz sowie ein langer Badesteg, über den auch Rollstuhlfahrer*innen ans Wasser gelangen können. Außerdem wird der Strand an die Folgen des Klimawandels angepasst und die Biotope werden geschützt. Wegen all dieser Arbeiten bleibt der einzige Kieler Strand auf dem Ostufer der Förde voraussichtlich noch bis zum Jahresende gesperrt. Das Grünflächenamt bittet Badegäste, auf andere Strände oder Freibäder auszuweichen.
Leider halten sich nicht alle Badefreudigen an die Strand-Sperrung. Sie öffnen den Bauzaun, betreten unbefugt die Baustelle, bringen sich und andere damit in Gefahr und machen sich strafbar (Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung). Vor allem an den Wochenenden und an warmen Feierabenden wurden immer wieder Absperrungen und Bauzäune aufgebrochen oder zerstört. Auf dem Strandgelände tummelten sich dann unbefugte Personen, mitunter sogar Familien mit kleinen Kindern.
Bevor die Bauarbeiten dann weitergehen konnten, mussten zunächst zerstörte Wegeflächen und Baustelleneinrichtungen wiederhergestellt sowie liegengelassener Müll eingesammelt werden. Den Schaden muss die Stadt tragen und durch diese unbefugte Nutzung des Strands verzögern sich die Bauarbeiten weiter.
Daher kontrolliert seit einiger Zeit neben Sicherheitsdiensten auch der Kommunale Ordnungsdienst das Gelände. Dabei wurde mehrmals die Polizei hinzugezogen und es wurden auch schon Strafanzeigen geschrieben.
Das Grünflächenamt weist nochmals ausdrücklich darauf hin: In Hasselfelde wird es bald wieder Strandspaß in schöner Natur für alle Menschen geben – noch aber wird gebaut und das unbefugte Betreten des Baufeldes ist verboten. Und es ist nicht ungefährlich: Auf dem Baugelände gibt es zahlreiche Verletzungs- und Unfallgefahren wie teils ungesicherte Fundamentlöcher, Schächte, herausragende Stahlteile und andere spitze Gegenstände, die sich manchmal gar nicht auf den ersten Blick erkennen lassen.
Darüber hinaus haftet jede unbefugte Person zivilrechtlich für entstehende Schäden, Verletzungen oder Folgekosten, die durch ihr Betreten verursacht werden. Das gilt bei Schadensverursachung durch Minderjährige auch für deren Eltern, die ihre Aufsichtspflicht nicht richtig oder nicht vollständig erfüllt haben.
Mehr zur Neugestaltung steht unter www.kiel.de/strandhasselfelde.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;
Pressesprecherin Kerstin Graupner
Redaktion dieser Meldung: Arne Gloy,
Telefon (0431) 901-2406;
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