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Gaststätten- und Weihnachtsmarktkontrollen werden in den kommenden Wochen intensiviert

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Gewerbeaufsicht und Polizei entdecken bei nächtlicher Wochenendkontrolle diverse Verstöße

In der Nacht von Sonnabend, 20. November, auf Sonntag, 21. November, hat die städtische Gewerbeaufsicht zusammen mit dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Bauaufsicht in den Straßen Wall und Bergstraße insgesamt 16 Betriebe kontrolliert. Die Kontrolle begann um 21 Uhr und war um 4.30 Uhr beendet. Die Polizei leistete Amtshilfe.

13 Gaststätten und drei Bordelle wurden auf die Einhaltung der Anforderungen nach dem Gaststättengesetz, dem Prostituiertenschutzgesetz und baurechtlicher Normen und Auflagen überprüft. Außerdem hat der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert, ob die Betriebe ein angemessenes Corona-Hygienekonzept umgesetzt haben und ob das Personal sowie die Gäste einen 3G-Status haben.

Kontrolle der Corona-Schutz-Maßnahmen

Insgesamt wurden dabei 255 Personen kontrolliert. In den Gaststätten waren alle Gäste entweder geimpft, genesen oder hatten einen gültigen Testnachweis vorgelegt. Auch das in den Betrieben angetroffene Personal hatte einen 3G-Status. Lediglich ein Testnachweis fiel dadurch auf, dass er auf den 21. November datiert war. Die für das Testzentrum örtlich zuständige Behörde wurde um Überprüfung gebeten.

In den Bordellen wurden sechs Besucher ohne 3G-Nachweis angetroffen. Kontrollieren müssen das nicht die Bordellbetreiber*innen, sondern die Prostituierten. Der Nachweis muss nur dann vorgelegt werden, wenn sexuelle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, nicht bereits bei Betreten des Gebäudes.

Kontrolle gewerberechtlicher Vorgaben

In den Bordellen wurden zudem diverse Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten festgestellt. Ein Gaststättenbetrieb wurde vor Erteilung der Erlaubnis betrieben und dort wurde gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen. In einem weiteren Betrieb wurde erneut eine Abweichung von der in der Gaststättenerlaubnis festgelegten Betriebsart festgestellt. In mehreren Betrieben gab es Auflagenverstöße wie zum Beispiel eine mangelnde Fluchtwegs- und Notausgangsbeschilderung, in unzulässiger Weise betriebene Geldspielgeräte oder abgelaufene Feuerlöscher.

Ordnungsdezernent Christian Zierau kündigt an: „Die Kontrollen werden wir fortsetzen und schwerpunktmäßig intensivieren – hier besteht hinsichtlich der Sicherheit der Beschäftigten wie der Gäste deutlicher Nachbesserungsbedarf. Neben den Defiziten zeigt sich, dass die Gastronomie in der Landeshauptstadt Kiel ab heute auch die neue Landesverordnung mit der Vorgabe ‚2G' praktisch umsetzen kann. Ich erwarte von allen eine Beachtung dieser neuen rechtlichen Vorschriften und empfehle ausdrücklich, sich regelmäßig zu testen und die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Auch auf den Weihnachtsmärkten werden wir die Einhaltung der angeordneten Maskenpflicht stichpunktartig überprüfen und die Lage jeden Tag neu beurteilen. Sollte es notwendig werden, passen wir dort auch die Maßnahmen an und führen 2G ein."

Die neue Landesverordnung ist hier zu finden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/211120_Corona-BekaempfungsVO.html

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Landeshauptstadt Kiel, Pressereferat;

Pressesprecherin Kerstin Graupner

Redaktion dieser Meldung: Kerstin Graupner,

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