36 bestätigte Fälle in Kiel – Einzelhandel zur Grundversorgung darf auch an Sonntagen öffnen  

Seit der gestrigen Meldung des Gesundheitsamtes wurden in Kiel zwei weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Kiel gemeldeten Fälle – Stand: 20. März – auf 36 angestiegen. Das zuständige Amt für Gesundheit hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden die Kontaktpersonen ermittelt. Zurzeit befinden sich rund 512 Kielerinnen und Kieler in Quarantäne.

Einzelhandel zur Grundversorgung darf auch an Sonntagen öffnen

Mit der am 20. März erlassenen Allgemeinverfügung (gültig bis einschließlich 19. April, veröffentlicht auf www.kiel.de/bekanntmachungen) erlaubt die Landeshauptstadt Kiel dem Einzelhandel auch an Sonntagen, in der Zeit von 11 bis 17 Uhr, zu öffnen. Dazu zählen Geschäfte für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte und Sanitätshäuser sowie Drogerien, Poststellen und Zeitungsverkaufsstellen. Auch Baumärkte und Gartenbaumärkte dürfen, genauso wie der Tierbedarfshandel, öffnen. Gleiches gilt für Lebensmittelausgaben (Tafeln) und den Großhandel. Tankstellen dürfen zukünftig auch an Sonntagen alle Produkte verkaufen. Das gilt auch für Apotheken.

Die Sonntagsregelung der Allgemeinverfügung umfasst keine Feiertage. Deswegen gilt für das Osterwochenende folgendes: An Karfreitag und Ostermontag bleiben die Geschäfte geschlossen. Am Ostersonntag hingegen dürfen sie öffnen.

Weiterhin gilt, dass in allen Verkaufsstellen in geeigneter Form auf die aktuellen Hinweise zu Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Institutes hinzuweisen ist.

Informationen zum Thema Corona in Kiel veröffentlicht die Stadt auf ihrer Internetseite www.kiel.de/coronavirus und auf ihren Social-Media-Kanälen.

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