|
Die Stadtteilkonferenz setzt sich zusammen aus Sozialen Organisationen wie Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen, Amt für Familie und Soziales, Frauenberatungsstelle, Haus der Familie, Servicehaus, den Schulen, der Polizei, des Ortsbeirates, der Wohnungsbaugesellschaften, Trägern der Jugendhilfe, der Stadtteilbücherei, den Vereinen und Verbänden sowie dem Stadtteilbüro mit dem Ziel, Belange und Probleme der Bewohnerinnen und Bewohner aufzugreifen, die soziale Infrastruktur zu verbessern sowie Benachteiligungen und Fehlentwicklungen entgegen zu wirken.
An der Stadtteilkonferenz nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der entsprechenden Organisationen teil.
Die Geschäftsführung obliegt der Leitung des Sozialzentrums.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Stadtteilkonferenz übernehmen gemeinsam die Aufgabe, die Betreuung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien sowie benachteiligter und älterer Frauen und Männer im Sinne einer verstärkten Sozialraumorientierung zu verbessern.
Folgende Grundsätze sollen dabei handlungsleitend sein:
- Frühzeitiges Erkennen und Benennen von Entwicklungen im Stadtteil sowie gemeinsames, abgestimmtes Handeln
- Integration von benachteiligten Menschen in die Regeleinrichtungen
- Beteiligung und Aktivierung der Menschen im Stadtteil
Die Stadtteilkonferenz übernimmt dabei die Aufgabe, Themen und Problemlagen aus dem Stadtteil zu bewerten, gemeinsam Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. So gelangt die Stadtteilkonferenz über den Kontakt- und Informationsaustausch zu einer konkreten Handlungsebene. Die Vernetzung und Organisation von verbindlichen Kooperationsmöglichkeiten unter Bereitstellung von Ressourcen im Rahmen der Möglichkeiten stellt dabei ein wesentliches Element der gemeinsamen Arbeit dar.
Die Erklärung wird jährlich fortgeschrieben und von den folgend aufgeführten Institutionen unterstützt.
|