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12
Mar
2007
Ortsbeirat Mettenhof Drucken E-Mail

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Aktuelle Nachrichten, Neuigkeiten, allgemeine Politikinformationen
sowohl zum Ortsbeirat, als auch in anderen politischen Angelegenheiten
betreffend Mettenhofs finden Sie jeweils unter der Rubrik
Politik / Ortsbeirat

Nächste Ortsbeiratssitzung:

11.Januar 2012, 19.30 Uhr (mtl. jeder 2. Mittwoch)

Sitzungsprotokolle:

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Aktuelle Mitglieder des Ortsbeirates Mettenhof

 

Der Ortsbeirat Mettenhof tagt in der Regel jeweils am zweiten Mittwoch eines Monats ab 19.30 Uhr (außer während der Schulferien). Regelmäßiger Tagungsort ist das Bürgerhaus Mettenhof, Vaasastraße 43a, 24109 Kiel.

In jeder Sitzung können die Bürgerinnen und Bürger Mettenhofs unter dem Tagesordnungspunkt "Bürgerinnen/Bürger fragen" Anfragen stellen und Anregungen geben. Die hier angesprochenen Punkte werden entweder gleich beantwortet oder der städtischen Verwaltung zur Beantwortung zugeleitet. Die Antworten der Verwaltung werden nach Vorliegen unter dem Punkt "Mitteilungen" bekannt gemacht.

Darüber hinaus können sich die anwesenden Bürgerinnen und Bürger auch in die Diskussion einzelner Tagesordnungspunkte durch die Ortsbeiratsmitglieder einschalten und die anwesenden Experten befragen, sofern der Ortsbeiratsvorsitzende dies gestattet.

Der Ortsbeirat versteht sich als Forum für alle Mettenhofer Angelegenheiten. Einrichtungen und Vereine erhalten immer wieder Gelegenheit, sich im Ortsbeirat vorzustellen und ihre Probleme dort mit dem Ziel einer Lösung beraten zu lassen.

Ortsbeirat Mettenhof ab 2008

Über den Ortsbeirat

Nach §47a Satz 1 der Gemeindeordnung Schleswig- Holstein(GO) kann die Gemeinde durch Beschluss der Gemeindevertretung Ortsteile bilden.
Nach §47b Abs.1 Satz 1 GO können für diese Ortsteile Ortsbeiräte eingerichtet werden.
Nach 347c Abs.1 Satz 2 GO kann der einzelne Ortsbeirat in Angelegenheiten, die den Ortsbeirat betreffen, Anträge an die Gemeindevertretung stellen.

Die Sitzungen der Ortsbeiräte werden von Vorsitzenden vorbereitet und geleitet.
Die Ortsbeiräte sind Einrichtungen der Selbstverwaltung. Sie sollen das Interesse der Bürgerinnen und Bürger für die ortsteilbezogenen Aufgaben wecken, Anregungen aufgreifen und selber Anregungen geben.

Die Ortsbeiräte sind die Verbindung der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Stadt.


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