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16
May
2010
B 90/die Grünen Politik für Mettenhof Drucken E-Mail
Politik / Ortsbeirat

 B90/ Grüne Politik für Mettenhof 

 

Bündnis 90/Die Grünen ist eine politische Partei in Deutschland, deren inhaltlicher Schwerpunkt die Umweltpolitik ist. Leitgedanke grüner Politik ist ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit.

Die Geschichte von Bündnis 90/Die Grünen hat zwei Wurzeln: In Westdeutschland und West-Berlin entsprang die Grüne Partei der Umweltbewegung, den Neuen Sozialen Bewegungen und der Neuen Linken der 1970er Jahre und wurde 1980 als Partei gegründet.

Die zweite Entwicklungslinie geht auf die Bürgerbewegung in der DDR zurück. Während der politischen Umbrüche im Herbst 1989 schlossen sich die Initiative Frieden und Menschenrechte, Demokratie Jetzt sowie Teile des Neuen Forums zum Bündnis 90 zusammen.  Im Laufe der Zeit haben die Grünen einen Wandel von radikalen ökologischen und pazifistischen Forderungen hin zu einer immer pragmatischeren inhaltlichen Ausrichtung vollzogen. Ohne ideologische Fixierung im politischen Spektrum streben die Grünen heute an, ihre Ziele innerhalb einer ökologischen Marktwirtschaft durchzusetzen.

Quelle: Wikipedia

 

Näheres zur Arbeit  des B90/Grünen auf Ebene des Ortsbeirates, der Ratsversammlung, des Land- und Bundestages finden sie hier.

 

 

Ortsbeirat Mettenhof 

 

Die Ortsbeiräte wirken in Angelegenheiten mit, die ihren Stadtteil betreffen. Sie werden von den zuständigen Ämtern über alle wichtigen Vorhaben informiert und hierzu angehört. Interessierte haben beispielsweise bei öffentlichen Anhörungen zu Bebauungsplänen in den Ortsbeiräten Gelegenheit, Anregungen und Kritik zu äußern. Die Ortsbeiräte können Anträge, die speziell ihren Stadtteil betreffen, an die Ratsversammlung und an die Ausschüsse stellen. Zu Mitgliedern der Ortsbeiräte können Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils, aber auch Ratsmitglieder, gewählt werden. Die Sitzungen sind öffentlich.

Quelle: http://www.kiel.de/ortsbeiraete/  

B90/Grüne haben keinen Vertreter im Ortsbeirat Mettenhof.

 

Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel

 

 

Die Ratsversammlung trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungs-angelegenheiten, so schreibt es die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vor.
Die Ratsversammlung entscheidet beispielsweise endgültig über städtische Kindergärten und Seniorenanlagen, Schulen und Straßen, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen.
Die wichtigste Aufgabe der Ratsversammlung allerdings ist es, den Haushalt und damit alle städtischen Einnahmen und Ausgaben zu genehmigen. Der Entwurf für den Haushalt wird vom Kämmerer vorgelegt.

Landtag Schleswig-Holstein

 

Der Landtag Schleswig-Holstein ist das Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein. Es nimmt damit im politischen System Schleswig-Holsteins die Rolle der Legislative ein. Seine parlamentarischen Funktionen und seine Zusammensetzung werden grundsätzlich durch den Artikel 10 der Landesverfassung geregelt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt; er bestimmt den Ministerpräsidenten (derzeit Peter Harry Carstensen) des Landes Schleswig-Holstein, und ähnlich wie bei anderen Landesparlamenten liegen seine Hauptzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Kultur, Raumordnung und Innenpolitik. 

Quelle: Wikipedia 

Link zur Fraktion B90/Grüne

 

 

Deutscher Bundestag

 

Der Deutsche Bundestagist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Er wird im politischen System als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk (Staatsbürger) gewählt.

Der Bundestag hat eine Vielzahl von Aufgaben: Er hat die Gesetzgebungsfunktion, das heißt, er schafft das Bundesrecht und ändert das Grundgesetz, die Verfassung. Hierbei bedarf es häufig der Mitwirkung des Bundesrats, der jedoch keine zweite Parlamentskammer ist. Der Bundestag genehmigt Verträge mit anderen Staaten und Organisationen (internationale Verträge) und beschließt den Bundeshaushalt. Im Rahmen seiner Kreationsfunktion wählt er unter anderem mit absoluter Mehrheit den Regierungschef (Bundeskanzler) und wirkt mit bei der Wahl des Staatsoberhauptes (Bundespräsident), der Bundesrichter und anderer wichtiger Bundesorgane. Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung und der Exekutive des Bundes aus, er kontrolliert auch den Einsatz der Bundeswehr. Politisch bedeutsam ist die Öffentlichkeitsfunktion, wonach der Bundestag die Aufgabe hat, die Wünsche der Bevölkerung auszudrücken und umgekehrt die Bevölkerung zu informieren.

Quelle: Wikipedia

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