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20
Jul
2010
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Meldungen

Pfändung auf dem Konto ?

Ein neues Gesetz hilft!

Seit dem 01.07.2010 sind neue Regelungen für Leute mit Pfändungen auf ihrem Konto in Kraft getreten. Bisher war es so, dass das Girokonto bei einer Pfändung komplett blockiert war. Das Begleichen von anfallenden Rechnungen war über dieses Konto nicht mehr möglich.

P-Konto-Bild

Ans neue P-Konto kommt keiner so leicht ran...
© Marco Ludwig

 

Das neue P-Konto ist ein Girokonto mit automatischem Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages von derzeit  985,15 €  pro Monat. Je nach Lebenssituation erhöht sich dieser Betrag. Bestimmte Sozialleistungen sind ja ohnehin pfändungsfrei.
Um den Pfändungsfreibetrag zu erwirken, muss der Kontoinhaber nicht wie bisher das Vollstreckungsgericht aufsuchen.
Der Kontoinhaber eines P-Kontos kann nun auch wieder Überweisungen tätigen, am Geldautomaten Geld abheben und auch Daueraufträge einrichten. (Natürlich geht das alles nur bei entsprechendem Guthaben). Außerdem ist es nicht mehr notwendig, sich den Pfändungsfreibetrag innerhalb von sieben Werktagen auszahlen zu lassen. Der Freibetrag gilt immer für den ganzen Monat.

 


 

Zusätzlich kann der Kontoinhaber verbleibende Guthabenreste (Rücklage) einmal in den Folgemonat übertragen, die er dann zusätzlich pfändungsfrei zu Verfügung hat.
Die neuen Pfändungsschutzregelungen zum P-Konto gelten auch für Einkünfte von Selbstständigen.

Unter folgendem Link sind weitergehende Informationen zu erhalten:

http://www.agsbv.de/downloads/pkontokundeninfoendfassung.pdf


Christine Steffen,
st@rtbüro

 


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