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Das neue P-Konto ist ein Girokonto mit automatischem Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages von derzeit 985,15 € pro Monat. Je nach Lebenssituation erhöht sich dieser Betrag. Bestimmte Sozialleistungen sind ja ohnehin pfändungsfrei. Um den Pfändungsfreibetrag zu erwirken, muss der Kontoinhaber nicht wie bisher das Vollstreckungsgericht aufsuchen. Der Kontoinhaber eines P-Kontos kann nun auch wieder Überweisungen tätigen, am Geldautomaten Geld abheben und auch Daueraufträge einrichten. (Natürlich geht das alles nur bei entsprechendem Guthaben). Außerdem ist es nicht mehr notwendig, sich den Pfändungsfreibetrag innerhalb von sieben Werktagen auszahlen zu lassen. Der Freibetrag gilt immer für den ganzen Monat.
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Zusätzlich kann der Kontoinhaber verbleibende Guthabenreste (Rücklage) einmal in den Folgemonat übertragen, die er dann zusätzlich pfändungsfrei zu Verfügung hat. Die neuen Pfändungsschutzregelungen zum P-Konto gelten auch für Einkünfte von Selbstständigen.
Unter folgendem Link sind weitergehende Informationen zu erhalten:
http://www.agsbv.de/downloads/pkontokundeninfoendfassung.pdf
Christine Steffen, st@rtbüro
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