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Er strebte eine Ausbildung als Beamter im mittleren Justizdienst an. Dazu gehörte eine Zusatzausbildung von 1½ bis 2 Jahren. In dieser Zeit schaute er einem ausgebildeten Kollegen bei seiner Arbeit vier Monate über die Schultern, lernte die Abläufe kennen und wurde dann als Urlaubs- und Krankenvertretung eingesetzt. Ferner gehörte zu der Ausbildung ein achtmonatiger Lehrgang in Hannover, in dem die „Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen“ (alles, was nicht zum Haushalt gehört), Gesellschaftsrecht, Kostenrecht, Zustellungsrecht und Scheck- und Wechselrecht gelehrt wird. Nach fünf bestandenen Prüfungen, schriftlich wie mündlich, ist Herr Klapproth Gerichtsvollzieher B geworden. Danach arbeitete er ein Jahr auf Probe. In dieser Zeit durfte er sich nichts zu Schulden kommen lassen, um Gerichtsvollzieher im mittleren Dienst (A 8 ) werden zu können. (Ein Gerichtsvollzieher B befindet sich in einer Art Probezeit, in der er sich bewähren muss.)
Sein Beruf macht Herrn Klapproth immer noch großen Spass, weil er mit den Mettenhofern sehr gut zurechtkommt. Auch wenn es gelegentlich Leid und Elend zu beklagen gibt, so geht Herr Klapproth dennoch gern in die Mettenhofer Haushalte. Trotz der Tatsache, dass er öfter mal sehr ungepflegte Wohnungen, in denen es von Ungeziefer aller Art nur so wimmelt, betreten muss, wäre es schrecklich für ihn, wenn er wieder im Innendienst tätig sein müsste.
Gibt es weniger Schuldner in Mettenhof, weil es inzwischen diverse Schuldnerberatungen gibt? Nein, leider nicht, doch die Insolvenzen für Privatpersonen sind seitdem stark angestiegen und somit haben die Gerichtsvollzieher weniger zu tun. Den Jungschuldnern rät er häufig, den Offenbarungseid zu leisten. In solchen Fällen schickt Herr Klapproth die Kunden zur Schuldnerberatung der Stadt Kiel, Holstenstraße 68a, die übrigens kostenlos ist.
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Die Bürger glauben leider immer, dass er „der Böse“ ist, doch genau das ist er eben nicht. Bevor er zu den Kunden geht, war er bereits mit Vorarbeiten in der Sache beschäftigt, was die Menschen aber oft nicht wissen können. Probleme, die auftauchen könnten, werden gleich vor Ort geklärt. Durch seine Menschenkenntnis und Erfahrung weiß Herr Klapproth, wie er auf die Menschen zugehen kann. Durch den menschlichen Umgang mit den Schuldnern, hat er noch nie größere Probleme, wie Bedrohungen oder ähnliches in Mettenhof gehabt. Manche Menschen sind bereits in der zweiten und dritten Generation stark verschuldet. Das bedeutet, dass Herr Klapproth der ganzen Familie bekannt ist, was ihm seine Arbeit sehr erleichtert. Einen riesigen Vorteil sieht der Gerichtsvollzieher in der Tatsache, dass er die meisten Fälle nicht verlieren kann. Es gibt kaum ein Verfahren, dass er nicht gewinnt. Das ermöglicht ihm, auch „mal ordentlich auf den Putz zu hauen“. Fakt ist, dass der Kunde immer zahlen muss.
Herr Klapproth hat keinen Vorgesetzten und ist genauso frei in seinen Entscheidungen, wie ein Rechtspfleger und ein Richter. Es gibt gegen die Entscheidung von Herrn Klapproth das Rechtsmittel der „Erinnerung“, das sowohl von Schuldnern als auch von Gläubigern eingereicht werden kann. Über die so genannte „Erinnerung“ entscheidet ausschließlich der Vollstreckungsrichter. Nicht einmal der Präsident des Amtsgerichtes kann ihn anweisen, wie eine Vollstreckung durchzuführen ist. Das ist für Herrn Klapproth ein tolles Gefühl.
Früher fuhr Herr Klapproth einmal im Jahr freiwillig mit der Polizei zu bestimmten Schuldnern, die per Haftbefehl in die JVA gebracht werden sollten. Hiermit wollte er zeigen, dass er, wenn es sein musste, auch mal hart durchgreifen kann.
Fazit ist, dass die Menschen in Mettenhof Herrn Klapproth dringend brauchen, auch wenn sie es nicht gern zugeben. Seine menschliche Art hilft ihnen über so manche Sorgen hinweg.
Heidi Venker / Janne Schönrade st@rtbüro
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