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15
Jul
2010
Gesichter Mettenhofs Schiedsmann Hartmut Schmidt Drucken E-Mail

Gesichter Mettenhofs
Hartmut Schmidt, Schiedsmann für Mettenhof und Hasseldieksdamm

Ein Schiedsmann ist kein Schiedsrichter, wenn es auch gut zur WM passen würde.
Seit 13 Jahren ist Herr Hartmut Schmidt Schiedsmann für Mettenhof und Hasseldieksdamm.
Wie Herr Schmidt berichtet, ist er in eine Wohngegend gezogen, in der es sehr viele Nachbarschaftsstreitigkeiten gab. Als für die Ortsteile Hasseldieksdamm/Mettenhof die Stelle als Schiedsmann vakant wurde, stellte er sich zur Wahl.
Herr Schmidt wurde von den Ortsbeiräten Mettenhof und Hasseldieksdamm der Ratsversammlung Stadt Kiel vorgeschlagen, anschließend erfolgte seine Wahl durch die Ratsversammlung.

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Schiedsmann Hartmut Schmidt
© Hartmut Schmidt

 

Die Schiedsleute werden für fünf Jahre gewählt. Man wird in dieses Amt berufen. Es kann aber auch abgelehnt werden.

An dieser Stelle macht Herr Schmidt darauf aufmerksam, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger für das Amt des Schiedsmannes bzw. Schiedsfrau bewerben kann. Sollte jemand Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, so kann sich die Dame oder der Herr gern bei Herrn Schmidt melden.
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Die Aufgabe des Schiedsmannes ist es, Streits zu schlichten und in diesem Rahmen der Mediation (Freiwilliges Verfahren zu einer erfolgreichen Streitbeilegung), mit Unterstützung beider Parteien zu einer gemeinsamen Kompromisslösung zu gelangen, die den Bedürfnissen und Interessen beider Seiten entspricht. Diese Vereinbarung wird protokolliert und kann - bei Nichteinhaltung - auch vor Gericht eingeklagt werden. Der Mediator/Schiedsmann/Schiedsfrau trifft dabei keine Entscheidungen bezüglich des Konfliktes, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
Die Schlichtungsverhandlung wird mündlich geführt und ist nicht öffentlich.

Am häufigsten hat der Schiedsmann mit Bürgern zu tun, die Häuser und Grundstücke in Mettenhof neu erworben haben. Dort kommt es aufgrund der vorgefundenen Altbepflanzungen und Einrichtungen immer wieder zu Auseinandersetzungen, weil man sich nicht einigen kann, ob ein Baum im Weg steht, ein Zaun zu hoch ist, ein Weg falsch angelegt wurde u.s.w..

Weil Herr Schmidt auch für Mettenhof zuständig ist, könnte man meinen, dass es hier zu besonders vielen Auseinandersetzungen kommt. Dem ist jedoch nicht so. Seine Hauptklientel sind, wie er selbst sagt, ehemalige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.

Streitigkeiten, die Mieter miteinander haben, werden oft bereits von den Wohnungsbaugesellschaften/Vermietern durch entsprechende Mediation/Vermittlungseinrichtungen aufgefangen.
Ebenso ist es bei Menschen mit Migrationshintergrund. Auch hier gibt es diverse Institutionen, die im Vorfeld schwierige Situationen regeln können. Ein wichtiger Anlaufpunkt ist u.a. auch das st@rtbüro, meint Herr Schmidt.

Das Schiedsamt kommt immer dann zum Einsatz, wenn in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre bestehen.



 

 

Es kommt auch vor, dass nach erstatteter Strafanzeige die zuständige Staatsanwaltschaft diese abweist, da kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Dem Strafanzeigenden wird dann durch die Staatsanwaltschaft empfohlen, sich an eine Schlichtungsstelle oder an einen örtlich zuständigen Schiedsmann/-frau zu wenden.
Herr Schmidt nimmt dann den Antrag zur Streitschlichtung auf und bestimmt durch eine Ladung den Termin zu einer Schlichtungsverhandlung für den Antragsteller und Streitverursacher (Antragsgegner).
Dieser Ladung ist unbedingt nachzukommen. Sollte der Antragsgegner unentschuldigt fehlen, kann ein Ortnungsgeld verhängt werden.
Die Parteien werden von Herrn Schmidt im Schiedsamt zur Schlichtungsverhandlung gebeten. Die streitenden Parteien dürfen auch einen Anwalt mitbringen, der aber nicht eingreifen, sondern nur zuhört und seinen Klienten beraten darf.

Herr Schmidt fungiert als Mediator. Er führt keine Rechtsberatung durch. Er kann die streitenden Parteien z. B. auf die Bestimmungen des Nachbarrechts in Schleswig – Holstein verweisen.

Was macht Herr Schmidt eigentlich, wenn es zwischen den Parteien laut und agressiv zugeht?
Ganz einfach: erst gibt es eine Ermahnung und wenn diese keinen Erfolg hat, wird die Schlichtungsverhandlung wegen Erfolglosigkeit abgebrochen und der Streithahn hat das Schiedsamt umgehend zu verlassen. Hierzu meint Herr Schmidt, dass es heutzutage keine gute Streitkultur mehr gäbe. Häufig wird herumkrakelt und geschrien.
Diesem Verhaltensverstoß setze er als Schiedsmann aber konsequent einen Riegel davor.

Herr Schmidt schlichtet bis zu 60 % aller Fälle. Darüber könnte man ja eigentlich froh sein, wenn es denn um weniger Auseinandersetzungen ginge. Doch das ist nicht der Grund. Die Antragssteller müssen einen Obolus (Gebühr) von 20 Euro zuzüglich Sachkosten bezahlen. Leider ist diese Summe vielen Bürgern zu hoch.

Einige Informationen zu dem geschichtlichen Hintergrund der Schiedsleute:
Bereits 1807/8 wurde die Grundlage einer neuen, politischen und sozialen Ordnung im Königreich Preußen entwickelt.
1851 nahm man diese im preußischen Strafgesetzbuch auf.
Das Land Schleswig-Holstein übernahm die preußische Schiedsmannordnung von 1879 und entwickelte im Verlauf der Jahre ein einheitliches Nachbarrecht.
Die Einrichtung des Schiedsamtes in Schleswig-Holstein besteht über 131 Jahre.

Heidi Venker
Janne Schönrade
st@rtbüro

 

 


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