Der
Kiel-Pass ersetzt den vorhergehenden Sport- und Kulturausweis InZeit.
Ausgegeben wird der Kiel-Pass an Leistungsbezieher von:
- Arbeitslosengeld II (nach SGB II),
- Sozialgeld (nach SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII),
- Wohngeld,
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Barbetrag zur persönlichen Verfügung bei einem Aufenthalt in einer stationären
- Einrichtung (nach § 35 Abs. 2 SGB XII),
- Kinderzuschlag (nach § 6a Bundeskindergeldgesetz).
Den Kiel-Pass erhält man gegen Vorlage des Personalausweises und des jeweiligen
gültigen Bewilligungsbescheides im
Ehrenamtsbüro NetteKieler im Neuen Rathaus
( ehemalige Pförtnerloge neben der Stadtgalerie)
Andreas-Gayk-Straße 31a Erdgeschoss.
Öffnungszeiten: Mo + Do = 08:00 – 13:30 Uhr
Di + Fr = 12:30 – 16:00 Uhr
Mi = 08:00 – 16:00 Uhr
Der Ausweis wird dort in Scheckkartengröße mit Foto und Name hergestellt und ausgegeben. Der Kiel-Pass ist nicht übertragbar und ist maximal für die Dauer des jeweiligen Bewilligungsbescheides gültig.
Mehr Informationen sollte man bei allen Stellen, die für existenzsichernde Leistungen verantwortlich sind, wie z.B. Jobcenter, das Amt für Wohnen und Grundsicherung und das Amt für Familie und Soziales, bekommen.
Siehe auch: