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Darauf hat die Bundesagentur für Arbeit reagiert und stellt bei der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung eine überarbeitete elektronische Ausfüllhilfe zur Seite. Die Anleitung erklärt Schritt für Schritt, welche Informationen im Antrag an welcher Stelle benötigt werden und welche Angaben unverzichtbar sind. Neben den Tipps zum Ausfüllen des Antrags, werden verschiedene Begriffe aus dem bereich des Arbeitslosengeldes II einfach erklärt und es wird auf Merkblätter und weiterführende Informationen verwiesen. Die Hinweise werden laut gesprochen und gleichzeitig am Bildschirm angezeigt. Jeder Nutzer kann die Geschwindigkeit der Antragstellung selbst bestimmen, zwischendurch eine Pause einlegen oder einfach am nächsten tag fortfahren. Die elektronische Ausfüllhilfe steht auch in englischer, türkischer oder russischer Sprache zur Verfügung.
„Staatliche Leistungen zu beantragen fällt zugegebenermaßen nicht immer leicht.
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Gerade dann, wenn der Antrag, wie zum Beispiel auf Leistungen der Grundsicherung, mehrere Seiten umfasst. Aber ein Gesetz in eine für jeden verständliche Sprache zu übersetzen, ist auch nicht einfach. Wir arbeiten ständig daran, unsere bescheide und Vordrucke einfach und bürgerfreundlich zu gestalten. Die elektronische Antragsunterstützung ist ein weiterer Baustein“, so Michael Stremlau, Geschäftsführer des Jobcenters Kiel. „Wir nehmen die Rückmeldungen und Befragungen der Antragstellerinnen- und steller sehr ernst und setzen uns intensiv damit auseinander. Nur so können wir Schwachpunkte erkennen und unser Angebot verbessern.“
Die elektronische Ausfüllhilfe im Internet finden Sie hier (Bitte klicken!).
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